Nutzungsbedingungen | streamboost

Nutzungsbedingungen

Rechtliche Bedingungen für die Nutzung von streamboost

Stand: 2026

Hinweis: streamboost GmbH ist 100% unabhängig und kein Partnerunternehmen, Tochterunternehmen oder in anderer Weise mit Twitch verbunden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei Verwendung von unserem Service nicht gegen die Nutzungsbedingungen, den Verhaltenskodex oder die Partnerschaftsvereinbarungen von Twitch handeln.

1 Service

Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig, bevor Sie die Webseite und den dort angebotenen Service verwenden. Die Webseite streamboost.de und die angeschlossene Werbevermittlungsplattform (im Nachfolgenden „der Service") wird von dem Unternehmen streamboost GmbH (im Nachfolgenden „streamboost", „uns", „unser" oder „wir) betrieben. Ihr Zugang und die Nutzung des Services sind an Ihre Annahme und an die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen gebunden. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Besucher und Nutzer, die diese Webseite betreten oder den Service nutzen. Durch den Zugriff oder die Nutzung der Website oder die Services erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie an diese Nutzungsbedingungen gebunden sind. Wenn Sie mit einem Teil dieser Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind, dann können Sie den Service nicht nutzen.

Die Datenschutzerklärung ist Teil dieser Vereinbarung. Der Nutzer dieser Vereinbarung hat dies gelesen und erklärt dazu sein Einverständnis.

2 Allgemeines und Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der streamboost GmbH Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt (im Nachfolgenden „streamboost" genannt) und den Teilnehmern des streamboost-Partnerprogramms (im Nachfolgenden „Partner" oder „Teilnehmer" genannt). Sie gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen streamboost und dem Teilnehmer, hinsichtlich der Nutzung der von streamboost angebotenen Dienstleistungen und Produkte sowie Nutzung der unter https://streamboost.de/login/ abrufbaren Internetplattform.

Mit Absendung der Anmeldung zur Teilnahme am streamboost-Partnerprogramm akzeptiert der Teilnehmer diese Nutzungsbedingungen und den Vorrang dieser Nutzungsbedingungen vor seinen abweichenden Vertragsbedingungen.

3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers und durch die Freischaltung des Teilnehmers für das streamboost-Partnerprogramm zustande. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen, bestehen nicht.

Minderjährige sind von der Teilnahme am streamboost-Partnerprogramm ausgeschlossen.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Teilnahme am Partnerprogramm ausschließlich für Teilnehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich. Wir behalten uns das Recht vor, die Zugangsberechtigung zu unserem Partnerprogramm nach eigenem Ermessen zu erweitern oder einzuschränken.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

4 Nutzungsmöglichkeiten

Für registrierte Nutzer besteht die Möglichkeit, Inhalte zu übermitteln, die an Twitch weitergegeben werden können.

streamboost behält sich das Recht vor, die angebotenen Inhalte jederzeit zu ändern bzw. die Dienste auch ganz einzustellen.

streamboost sagt auch in keiner Weise die ständige, ununterbrochene Verfügbarkeit der Website oder Anwendung zu.

Mit deiner Anmeldung auf streamboost akzeptierst du, dass wir dich über Neuigkeiten und Specials des Unternehmens per E-Mail informieren dürfen. Benachrichtigungen können über das Abmeldeformular jederzeit abbestellt werden.

5 Anmeldung

Jeder Teilnehmer hat sich bei streamboost durch eine Anmeldung zur Teilnahme am streamboost Partnerprogramm zu registrieren. Bei der Anmeldung hat der Teilnehmer folgende Daten wahrheitsgemäß anzugeben:

  • Name
  • Postanschrift
  • Kontaktdaten
  • Geburtsdaten
  • Angaben zur gewerblichen Tätigkeit
  • Gegebenenfalls Firmennamen, Anschrift und USt-IdNr
  • Angaben zur Auszahlung

Sie müssen sicherstellen, dass diese Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind. Andernfalls besteht ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, der zur sofortigen Kündigung des Vertrages, zur Verweigerung von Auszahlungen und zur Aberkennung von Ad-Impressionen, Chat-Impressionen oder Werbekampagnen führen kann.

6 Vertragsdauer und Kündigung

Die Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Die Verträge können jederzeit von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen durch Löschen des Accounts oder per E-Mail gekündigt werden.

Jeder Teilnehmer darf nicht mehr als einmal registriert sein.

Während der Laufzeit einer beworbenen Kampagne mit streamboost, ist es dem Teilnehmer untersagt, gleichzeitig Werbung für die beworbenen Unternehmen bei einem anderen Anbieter zu schalten. Dies schließt sämtliche Werbemaßnahmen ein, darunter Anzeigen, gesponserte Inhalte sowie andere Werbeformate.

7 Partner

Teilnehmer des streamboost-Partnerprogramms sind Partner. Die Partner werben eigenverantwortlich und unternehmerisch durch die Veröffentlichung von Werbemitteln auf Ihrem Social Video Kanal für die Produkte der Werbekunden von streamboost. Hierfür erhalten die Teilnehmer Entgelte gemäß §7, §8 und §9.

Die Teilnahme am Partnerprogramm ist für Partner kostenlos.

Den Partnern steht die Wahl zur Teilnahme am streamboost-Partnerprogramm, zur Teilnahme an den von streamboost angebotenen Werbekampagnen, die Nutzung der durch streamboost bereitgestellten Software und der damit einhergehenden Veröffentlichung der Werbeinhalte frei.

Die Partner können die eingeblendeten Werbebanner, Werbenachrichten und Links jederzeit durch Deaktivierung der streamboost-Links und Chat-Anbindung, ohne Angaben von Gründen, entfernen.

8 Entgelte

Die Art der Zahlungen und deren Höhe ist abhängig von den vom Partner genutzten Funktionen.

Kampagnenwerbung in Form von Bannern im Live-Streaming-Bild

Partner, die an Kampagnen teilnehmen, erhalten für die Bereitstellung ihrer Werbefläche einen Betrag für jede Ad-Impression (Konditionsmodell Pay per View). Abgerechnet werden Einheiten von jeweils eintausend Ad-Impressionen nach dem sogenannten Tausend-Kontakt-Preis (TKP).

Der Tausend-Kontakt-Preis (TKP) wird von streamboost partner-spezifisch festgelegt und ist abhängig von der Werbekampagne. Der für die Werbekampagne gültige partnerspezifische TKP kann von den Partnern jederzeit auf der streamboost-Plattform eingesehen werden oder mit einer E-Mail an service@streamboost.de erfragt werden.

Der TKP kann von streamboost jederzeit mit einer Frist von drei Werktagen geändert werden. Über eine Änderung werden die Partner durch streamboost unverzüglich per E-Mail informiert.

Kampagnenwerbung in Form von Texten und Links im Live-Chat

Partner, die an Chat-Kampagnen teilnehmen, erhalten für die Einbindung und das automatisierte Schalten von Textnachrichten & Links einen Betrag für jede Chat-Impression (Konditionsmodell Pay per View). Abgerechnet werden Einheiten von jeweils eintausend Chat-Impressionen nach dem sogenannten Tausend-Kontakt-Preis (TKP).

Der Tausend-Kontakt-Preis (TKP) wird von streamboost partner-spezifisch festgelegt und ist abhängig von der Werbekampagne. Der für die Werbekampagne gültige partnerspezifische TKP kann von den Partnern jederzeit auf der streamboost-Plattform eingesehen werden oder mit einer E-Mail an service@streamboost.de erfragt werden.

Der TKP kann von streamboost jederzeit mit einer Frist von drei Werktagen geändert werden. Über eine Änderung werden die Partner durch streamboost unverzüglich per E-Mail informiert.

9 Ad-Impressionen & Chat-Impressionen

Als Ad-/Chat-Impression wird ein von der Social Video Plattform angegebener Total View auf dem Social Video Kanal eines an der Kampagne teilnehmenden Partners definiert. Voraussetzung ist die Nutzung des Systems, während der Kanal live ist.

Vergütet werden nur Ad-Impressionen, bei denen der Werbebanner gut und vollständig sichtbar sowie mit voller Deckkraft und nicht verdeckt dargestellt ist.

Vergütet werden nur Ad-Impressionen, die in der Größe 300x250 Pixel dargestellt werden.

Vergütet werden nur Ad-Impressionen, bei denen der Werbebanner über das streamboost-Web-Plugin mit dem Werbelink eingebunden ist. Den Werbelink kann der Partner auf der streamboost-Einstellungsseite (Profil) einsehen.

Vergütet werden nur Chat-Impressionen, die durch die von streamboost bereitgestellte Nightbot-Anwendung erzeugt wurden.

Vergütet werden nur Ad-/Chat-Impressionen, wenn der Teilnehmer alle Regeln der streamboost Nutzungsbedingungen einhält. Der Teilnehmer kann die Nutzungsbedingungen auf der streamboost-Plattform einsehen und hat diese zu akzeptieren.

Vergütet werden nur Ad-/Chat-Impressionen, die im Rahmen der festgelegten Kampagnenparameter (vom Werbetreibenden festgelegte Ad-Impressionen) erzeugt werden.

Ad-/Chat-Impressionen, die über Videos on Demand erzeugt werden, werden nicht vergütet.

Ad-/Chat-Impressionen, die über andere als die durch das streamboost-Web-Plugin & Nightbot-Plugin angegebene Werbeflächen erzeugt werden, werden nicht vergütet.

Vergütet werden nur Ad-/Chat-Impressionen, die zulässig sind. Unzulässige Ad-/Chat-Impressionen sind Ad-/Chat-Impressionen, die:

  • mit Hilfe automatisierter Programme aller Art,
  • durch Viewer Bots,
  • durch Zahlung von Geldbeträgen oder Vorspielen falscher Tatsachen,
  • durch Löschen von Cookies,
  • durch laufende Aktualisierung der Seite des Social Video Kanals des Teilnehmers oder
  • durch mehrfaches Öffnen des Social Video Kanals des Teilnehmers erzeugt werden.

Von einer Unzulässigkeit wird insbesondere dann ausgegangen, wenn Ad-/Chat-Impressionen in unverhältnismäßiger Höhe von einer gleichen IP-Adresse stammen oder bei ungewöhnlich hohen Ad-/Chat-Impressionen im Verhältnis zur durchschnittlichen und historischen Anzahl der Zuschauer und Follower des Social Video Kanals des Partners.

Über das Vorliegen einer Unzulässigkeit entscheidet ausschließlich und abschließend streamboost. Als unzulässig bewertete Ad-/Chat-Impressionen werden nicht vergütet.

Die vergüteten Ad-/Chat-Impressionen werden ausschließlich und abschließend von streamboost ermittelt. Dies gilt auch, wenn die Anzahl der Ad-/Chat-Impressionen parallel durch Dritte ermittelt werden kann. streamboost ermittelt die Anzahl der Ad-/Chat-Impressionen mit einer eigenentwickelten Technologie, basierend auf den Views der am streamboost-Partnerprogramm teilnehmenden Kanäle der Social Video Plattform, die über eine API abgefragt werden. Der Partner verpflichtet sich dazu, streamboost die entsprechenden Rechte einzuräumen.

streamboost behält sich jederzeit das Recht vor, Ad-/Chat-Impressionen nachträglich und ohne Angabe von Gründen abzuerkennen und nicht zu vergüten.

Vergütet werden ausschließlich Ad- und Chat-Impressionen, die durch aktive Content-Erstellung erzielt werden. Hierzu zählen insbesondere Live-Streams mit aktivem Bezug zum vereinbarten Kampagneninhalt. Impressionen, die während passiver Tätigkeiten, wie Schlaf-Streams, Inaktivität oder der bloßen Wiederholung bereits produzierter Inhalte (z. B. Replays, Loops, TV-Kanäle) entstehen, sind von der Vergütung ausdrücklich ausgeschlossen.

10 Bereitgestellte Links

Ein „qualifizierender Link" steht für jede Art oder jedes Format von Link, der vom Anbieter gemäß einer Vereinbarung zur Einblendung, Verteilung oder Platzierung auf einer Webseite bereitgestellt bzw. autorisiert wird, und der durch die Ergänzung und/oder Verwendung einer Technologie und/oder Methodologie nachverfolgt werden kann, so dass der Anbieter oder ein Netzwerk Advertiser das Ausdrucken, Durchklicken und/oder sonstige nachverfolgbare Handlungen über die Anzeige, Verteilung und/oder Platzierung der Verknüpfung nachverfolgen kann.

Der Begriff „qualifizierender Link" bezieht sich auch auf alle äquivalenten Links, Mechanismen oder Technologien, die bei Aktivierung dasselbe Ergebnis erzielen wie durch das Anklicken eines qualifizierenden Links.

Die Verwendung von qualifizierenden Links: Jeder vom Partner verwendete Link muss in unveränderter Form den Anbieter Tracking Code in der Weise und dem Format aufweisen, wie sie vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurde.

Nur gültige Verweise: Der Partner platziert oder verwendet qualifizierende Links nur mit der Absicht, die vereinbarten Tracked Activities zu liefern. Der Partner darf einen qualifizierenden Link nicht aktivieren oder die Menge der angestrebten oder resultierenden Tracked Activities erhöhen und auch keine andere Person dazu autorisieren, indem der Partner eine Methode oder Technologie einsetzt, die nicht tatsächlich den Endbenutzer auf die mit dem qualifizierenden Link verbundene Zielseite leitet.

Endgültige und verbindliche Festlegung: Sämtliche Festlegungen der Advertiser oder von streamboost, ob eine Tracked Activity von einem qualifizierenden Link resultiert, sind endgültig und verbindlich.

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