Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

Stand 28.12.2023

Hinweis: streamboost GmbH ist 100% unabhängig und kein Partnerunternehmen, Tochterunternehmen oder in anderer Weise mit Twitch verbunden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei Verwendung von unserem Service nicht gegen die Nutzungsbedingungen, dem Verhaltenskodex oder den Partnerschaftsvereinbarungen von Twitch handeln.

  • 1 Service
  1. Bitte lesen Sie diese Nutzungsbedingungen sorgfältig, bevor Sie die Webseite und den dort angebotenen Service verwenden. Die Webseite streamboost.de und die angeschlossene Werbevermittlungsplattform (im Nachfolgenden „der Service“) wird von dem Unternehmen streamboost GmbH (im Nachfolgenden „streamboost“, „uns“, „unser“ oder „wir) betrieben. Ihr Zugang und die Nutzung des Services ist an Ihre Annahme und an die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen gebunden. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Besucher und Nutzer, die diese Webseite betreten oder den Service nutzen. Durch den Zugriff oder die Nutzung der Webseite oder die Services erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie an diese Nutzungsbedingungen gebunden sind. Wenn Sie mit einem Teil dieser Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind, dann können Sie nicht den Service nutzen.
  2. Die Datenschutzerklärung https://streamboost.de/datenschutzerklaerung/ ist Teil dieser Vereinbarung. Der Nutzer dieser Vereinbarung hat dies gelesen und erklärt dazu sein Einverständnis.
  • 2 Allgemeines und Geltungsbereich
  1. Diese Nutzungsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der streamboost GmbH Robert-Bosch-Straße 7, 64293 Darmstadt (im Nachfolgenden „streamboost“ genannt) und den Teilnehmern des streamboost-Partnerprogramms (im Nachfolgenden „Partner“ oder „Teilnehmer“ genannt). Sie gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen streamboost und dem Teilnehmer, hinsichtlich der Nutzung der von streamboost angebotenen Dienstleistungen und Produkte sowie Nutzung der unter https://streamboost.de/login/ abrufbaren Internetplattform.
  2. Mit Absendung der Anmeldung zur Teilnahme am streamboost-Partnerprogramm akzeptiert der Teilnehmer diese Nutzungsbedingungen und den Vorrang dieser Nutzungsbedingungen vor seinen abweichenden Vertragsbedingungen.
  • 3 Vertragsschluss
  1. Ein Vertrag kommt nach Anmeldung des Teilnehmers und durch die Freischaltung des Teilnehmers für das streamboost- Partnerprogramm zustande. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen, bestehen nicht.
  2. Minderjährige sind von der Teilnahme am streamboost-Partnerprogramm ausgeschlossen.
  1. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Teilnahme am Partnerprogramm ausschließlich für Teilnehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz möglich. Wir behalten uns das Recht vor, die Zugangsberechtigung zu unserem Partnerprogramm nach eigenem Ermessen zu erweitern oder einzuschränken
  2. Die Vertragssprache ist Deutsch
  • 4 Nutzungsmöglichkeiten
  1. Für registrierte Nutzer besteht die Möglichkeit Inhalte zu übermitteln, die zu Twitch weitergegeben werden können.
  2. streamboost behält sich das Recht vor, die angebotenen Inhalte jederzeit zu ändern bzw. die Dienste auch ganz einzustellen.
  3. streamboost sagt auch in keiner Weise die ständige, ununterbrochene Verfügbarkeit der Website zu.
  4. Mit deiner Anmeldung auf streamboost akzeptierst du, dass wir dich über Neuigkeiten und Specials des Unternehmens per E-Mail informieren dürfen. Die Benachrichtigungen können über das Abmeldeformular jederzeit abbestellt werden.
  • 5 Anmeldung
  1. Jeder Teilnehmer hat sich bei streamboost durch eine Anmeldung zur Teilnahme am streamboost Partnerprogramm zu registrieren. Bei der Anmeldung hat der Teilnehmer folgende Daten wahrheitsgemäß anzugeben:

– Name

– Postanschrift

– Kontaktdaten

– Geburtsdaten

– Angaben zur gewerblichen Tätigkeit

– Gegebenenfalls Firmennamen, Anschrift und USt-IdNr

– Angaben zur Auszahlung

Sie müssen sicherstellen, dass diese Informationen wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell sind. Andernfalls besteht ein Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, der zur sofortigen Kündigung des Vertrages, zur Verweigerung von Auszahlungen und zur Aberkennung von Ad-Impressions, Affiliate Programmen oder Werbekampagnen führen kann.

  • 6 Vertragsdauer und Kündigung
  1. Die Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Die Verträge können jederzeit von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen durch löschen des Accounts oder per E-Mail gekündigt werden.
  3. Jeder Teilnehmer darf nicht mehr als einmal registriert sein.
  • Während der Laufzeit einer beworbenen Kampagne mit streamboost, ist es dem Teilnehmer untersagt gleichzeitig Werbung für die beworbenen Unternehmen bei einem anderen Anbieter zu schalten. Dies schließt sämtliche Werbemaßnahmen ein, darunter Anzeigen, gesponserte Inhalte sowie andere Werbeformate.
  • 7 Partner
  1. Teilnehmer des streamboost-Partnerprogramms sind Partner. Die Partner werben eigenverantwortlich und unternehmerisch durch die Veröffentlichung von Werbemitteln auf Ihrem Social Video Kanal für die Produkte der Werbekunden von streamboost. Hierfür erhalten die Teilnehmer Entgelte gemäß §7, §8 und §9.
  2. Die Teilnahme am Partnerprogramm ist für Partner kostenlos.
  3. Den Partnern steht die Wahl zur Teilnahme am streamboost-Partnerprogramm, zur Teilnahme an den von streamboost angebotenen Werbekampagnen, die Nutzung der durch streamboost bereitgestellten Software und der damit einhergehenden Veröffentlichung der Werbeinhalte frei.
  4. Die Partner können die eingeblendeten Werbebanner, Werbenachrichten und Links jederzeit durch Deaktivierung der streamboost-Links, ohne Angaben von Gründen, entfernen.
  • 8 Entgelte

Die Art der Zahlungen und deren Höhe ist abhängig von den vom Partner genutzten Funktionen.

Kampagnenwerbung in Form von Bannern im Live-Streaming-Bild

  1. Partner, die an Kampagnen teilnehmen, erhalten für die Bereitstellung ihrer Werbefläche einen Betrag für jede Ad-Impression (Konditionsmodell Pay per View).
  2. Abgerechnet werden Einheiten von jeweils eintausend Ad-Impressions nach dem sogenannten Tausend-Kontakt-Preis (TKP).
  3. Der Tausend-Kontakt-Preis (TKP) wird von streamboost partnerspezifisch festgelegt und ist abhängig von der Werbekampagne.
  4. Der für die Werbekampagne gültige partnerspezifische TKP, kann von den Partnern jederzeit auf der streamboost-Plattform eingesehen werden oder unter service@streamboost.de erfragt werden.
  5. Der TKP kann von streamboost jederzeit mit einer Frist von drei Werktagen geändert werden. Über eine Änderung die Partner durch streamboost unverzüglich per E-Mail informiert.

Affiliate Programme

  1. streamboost zahlt den Partnern für bereitgestellte und freigeschaltetes Affiliate Programme, unter Verwendung qualifizierte Links, einen Betrag nach dem PPL (Pay per Lead) oder PPS (Pay per Sale).
  2. Der PPL oder PPS Betrag wird vom Advertiser festgelegt und ist abhängig von dem jeweiligen Affiliate Programm.
  3. Der für den Affiliate gültige PPL oder PPS, kann von den Partnern jederzeit auf der streamboost-Plattform eingesehen oder unter service@streamboost.de erfragt werden.
  • 9 Ad-Impressions
  1. Als Ad-Impression wird ein von der Social Video Plattform angegebener Total View auf dem Social Video Kanal eines an der Kampagne teilnehmenden Partners definiert. Voraussetzung ist die Nutzung des Systems, während der Kanal live ist.
  2. Vergütet werden nur Ad-Impressions, bei den der Werbebanner gut und vollständig sichtbar sowie mit voller Deckkraft und nicht verdeckt dargestellt ist.
  3. Vergütet werden nur Ad-Impressions die in der Größe 300x250 Pixel dargestellt werden.
  4. Vergütet werden nur Ad-Impressions, bei denen der Werbebanner über das streamboost-Web-Plugin mit dem Werbelink eingebunden ist. Den Werbelink kann der Partner auf der streamboost-Einstellungsseite (Profil) einsehen.
  5. Vergütet werden nur Ad-Impressions, wenn der Teilnehmer alle Regeln der streamboost Nutzungsbedingungen einhält. Der Teilnehmer kann die Nutzungsbedingungen auf der streamboost-Plattform einsehen und hat diese zu akzeptieren.
  6. Vergütet werden nur Ad-Impressions, die im Rahmen der festgelegten Kampagnenparameter (vom Werbetreibenden festgelegte Ad-Impression) erzeugt werden.
  7. Ad-Impressions, die über Videos on Demand erzeugt werden, werden nicht vergütet.
  8. Ad-Impressions, die über andere als die durch das streamboost-Web-Plugin angegebene Werbeflächen erzeugt werden, werden nicht vergütet.
  9. Vergütet werden nur Ad-Impressions, die zulässig sind. Unzulässige Ad-Impressions sind Ad-Impressions, die

– mit Hilfe automatisierter Programme aller Art,

– durch Viewer Bots,

– durch Zahlung von Geldbeträgen oder Vorspielen falscher Tatsachen,

– durch Löschen von Cookies,

– durch laufende Aktualisierung der Seite des Social Video Kanals des Teilnehmers oder

– durch mehrfaches Öffnen des Social Video Kanals des Teilnehmers erzeugt werden. Von einer Unzulässigkeit wird insbesondere dann ausgegangen,

– wenn Ad-Impressions (oder Klicks) in unverhältnismäßiger Höhe von einer gleichen IP-Adresse stammen,

– bei ungewöhnlich hohen Ad-Impressions und Klickraten im Verhältnis zur durchschnittlichen und historischen Anzahl der Zuschauer und Follower des Social Video Kanals des Partners.

Über das Vorliegen einer Unzulässigkeit entscheidet ausschließlich und abschließend streamboost. Als unzulässig bewertete Ad-Impressions werden nicht vergütet.

  1. Die vergüteten Ad-Impressions werden ausschließlich und abschließend von streamboost ermittelt. Dies gilt auch, wenn die Anzahl der Ad-Impressions parallel durch Dritte ermittelt werden kann. streamboost ermittelt die Anzahl der Ad-Impressions mit einer eigenentwickelten Technologie, basierend auf den Views der am streamboost-Partnerprogramm teilnehmenden Kanäle der Social Video Plattform, die über eine API abgefragt werden. Der Partner verpflichtet sich dazu, streamboost die entsprechende Rechte einzuräumen.
  2. streamboost behält sich jederzeit das Recht vor, Ad-Impressions nachträglich und ohne Angabe von Gründen abzuerkennen und nicht zu vergüten.
  • 10 Bereitgestellte Affiliate Programme

 

  1. Als bereitgestellte Affiliate Programme werden direkt über streamboost erstellte Affiliates oder durch dritte erstellte Affiliate welche über streamboost verfügbar sind definiert.
  2. Voraussetzung für die Nutzung des Affiliate-Systems ist die Verwendung des über streamboost bereitgestellten qualifizierten Link.
  3. Mit Auswahl eines Affiliate Programmes bewirbt sich der Partner bei diesem und wird, bei Annahme, von streamboost freigeschaltet.
  4. Gemäß den vorliegenden Vertragsbedingungen sind Sie dem Netzwerk als Netzwerk Partner beigetreten und können die Advertiser-Angebote für Affiliate-Partner nutzen. Ihre Teilnahme ist vollkommen freiwillig und Sie können diese jederzeit beenden. Weder streamboost noch ein Netzwerk Advertiser werden den Eindruck erwecken, dass Sie oder Ihre Dienste umworben, aufgefordert oder vermittelt wurden, um Werbung für streamboost oder einen Netzwerk Advertiser oder deren Geschäfte oder Waren, Produkte, Eigentum oder Dienstleistungen zu machen.
  • Qualifizierende Links
  1. Ein „qualifizierender Link“ steht für jede Art oder jedes Format von Link, der vom Anbieter gemäß einer Vereinbarung zur Einblendung, Verteilung oder Platzierung auf einer Webseite bereitgestellt bzw. autorisiert wird, und der durch die Ergänzung und/oder Verwendung einer Technologie und/oder Methodologie nachverfolgt werden kann, so dass der Anbieter oder ein Netzwerk Advertiser das Ausdrucken, Durchklicken und/oder sonstige nachverfolgbare Handlungen über die Anzeige, Verteilung und/oder Platzierung der Verknüpfung nachverfolgen kann. Der Begriff „qualifizierender Link“ bezieht sich auch auf alle äquivalenten Links, Mechanismen oder Technologien, die bei Aktivierung dasselbe Ergebnis erzielen wie durch das Anklicken eines qualifizierenden Links.
  2. Die Verwendung von qualifizierenden Links. Jeder vom Partner verwendete Link muss in unveränderter Form den Anbieter Tracking Code in der Weise und dem Format aufweisen, wie sie vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurde.
  3. Nur gültige Verweise. Der Partner platziert oder verwendet qualifizierende Links nur mit der Absicht, die vereinbarten Tracked Activities zu liefern. Der Partner darf einen qualifizierenden Link nicht aktivieren oder die Menge der angestrebten oder resultierenden Tracked Activities erhöhen und auch keine andere Person dazu autorisieren, indem der Partner eine Methode oder Technologie einsetzt, die nicht tatsächlich den Endbenutzer auf die mit dem qualifizierenden Link verbundene Zielseite leitet.
  4. Endgültige und verbindliche Festlegung. Sämtliche Festlegungen der Advertiser oder von streamboost, ob eine Tracked Activity von einem qualifizierenden Link resultiert, sind endgültig und verbindlich für Sie.
  5. Keine Änderung usw. der qualifizierenden Links. Der partner erklärt sich damit einverstanden, dass er Tracking-Codes und/oder andere Technologien und/oder Methoden, die vom streamboost und/oder dem Netzwerk Advertiser zur Verwendung mit qualifizierenden Links vorgeschrieben oder zur Verfügung gestellt werden, nicht abändern, umgehen, beschädigen, deaktivieren oder anderweitig stören, so dass sie ordnungsgemäß von streamboost kontrolliert werden können. Ferner erklärt der Partner hiermit, dass er nicht das Recht hat, einen eigenen qualifizierenden Links zu erstellen, sofern dies nicht ausdrücklich von den bevollmächtigten Netzwerk Advertisern oder streamboost zugelassen wurde, in einem solchen Fall erklärt der partner hiermit, dass er die anwendbaren Vertragsbedingungen der Netzwerk Advertiser oder von streamboost einhalten werden.
  1. Beendigung von qualifizierenden Links. Der Partner oder der jeweilige Netzwerk Advertiser können qualifizierende Links in Verbindung mit streamboost-tracked Engagements auch beenden. Im Falle einer Beendigung der entsprechenden Vereinbarungen muss der Partner alle qualifizierenden Links entfernen, einschließlich aufgrund der Beendigung bzw. des Ablaufs der Teilnahme eines relevanten Netzwerk Advertisers. Werden qualifizierende Links nicht entsprechend entfernt, kann streamboost die betreffenden Links auch nach eigenem Ermessen umlenken und entscheiden, Ihnen eine Vergütung zu zahlen oder auch nicht.
  2. Keine Änderung von Inhalten. Sie dürfen vom Netzwerk Advertiser zur Verfügung gestellte Inhalte nicht verändern, deren Größe verändern, umformatieren, bearbeiten oder anderweitig abändern, es sei denn, der Netzwerk Advertiser hat dies speziell genehmigt. In einem solchen Fall sind die Änderungen streng begrenzt auf die spezifische Genehmigung des Netzwerk Advertisers.
  3. Einstellung der Verwendung der qualifizierenden Links. Der Partner jederzeit die Verwendung der qualifizierenden Links einstellen, indem er diese einfach von seinen Channel entfernt.
  4. Vergütet werden nur Klicks oder Sales, die zulässig sind. Unzulässige Klicks oder Sales sind Klicks oder Sales, die
  5. – mit Hilfe automatisierter Programme aller Art,
  6.    Auf Plattformen außer Twitch gepostet werden,
  7. – durch Click Bots,
  8. – durch Zahlung von Geldbeträgen oder Vorspielen falscher Tatsachen,
  9. – durch Löschen von Cookies,
  10. – wenn oder Klicks in unverhältnismäßiger Höhe von einer gleichen IP-Adresse stammen,
  11. – bei ungewöhnlich Klickraten im Verhältnis zur durchschnittlichen und historischen Anzahl der Zuschauer und Follower des Social Video Kanals des Partners.
  12. Über das Vorliegen einer Unzulässigkeit entscheidet ausschließlich und abschließend streamboost. Als unzulässig bewertete Klicks oder Sales werden nicht vergütet.
  13. Die vergüteten Klicks oder Sales werden ausschließlich und abschließend von streamboost ermittelt. Dies gilt auch, wenn die Anzahl der Klicks oder Sales parallel durch Dritte ermittelt werden kann. Die Anzahl der Klicks oder Sales wird durch den Advertiser oder streamboost mit einer eigenentwickelten Technologie oder durch Verwendung von Cookies zur Nachverfolgung errechnet. Der Partner verpflichtet sich dazu, streamboost die entsprechende Rechte einzuräumen.
  14. streamboost behält sich jederzeit das Recht vor, Klicks oder Sales nachträglich und ohne Angabe von Gründen abzuerkennen und nicht zu vergüten.
  • 12 Abrechnung und Auszahlung
  1. Sofern Ad-Impressions, Klicks und Sales gemäß §§ 9,10,11 generiert wurden, erhält der Partner dafür eine Vergütung gemäß §§ 7,8.
  2. Der Partner kann sein Guthaben, jederzeit auf seinen persönlichen Dashbord einsehen oder unter service@streamboost.de nachfragen.
  3. Ab einem Guthaben von 10 Euro kann der Partner sich sein Guthaben auszahlen lassen.
  4. Dem Partner steht mit Anforderung der Auszahlung eine Abrechnung für den auf der streamboost-Plattform zum Download bereit. Spätestens zum 14 Tage erfolgt die Zahlung des Rechnungsbetrages von streamboost, an das bei der Anmeldung hinterlegte PayPal Konto des Teilnehmers.
  5. Die Auszahlung erfolgt im Falle der deutschen Umsatzsteuerpflicht des Partners zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Der Partner hat diese Umsatzsteuer abzuführen. Der Partner ist verpflichtet, streamboost über eine Änderung der Umsatzsteuerpflicht unverzüglich mit einem Nachweis des zuständigen Finanzamtes zu informieren.
  • 13 Gewährleistung von streamboost
  1. streamboost garantiert den Partnern, dass sie alle zur Vertragsdurchführung notwendigen Rechte an den Werbeinhalten der Werbekunden von streamboost für die Dauer der Kampagne oder des Affiliate-Programm unentgeltlich und räumlich unbeschränkt besitzen. Dies umfasst insbesondere das Recht, die Werbeinhalte auf ihrem angegebenen Social Video Kanal zu veröffentlichen. Für Videos on Demand, die während der Kampagne aufgezeichnet werden, gelten die genannten Rechte an den Werbeinhalten zeitlich unbeschränkt.
  2. streamboost bietet den Partnern mit der streamboost-Plattform ein Buchungs- und Kontrollsystem an. Darüber erhalten Sie jederzeit detaillierte Einblicke in die vergüteten Ad-Impressions, Klicks und Sales und die von streamboost erfassten Daten.
  • 14 Verantwortlichkeit und Mitwirkungspflicht des Partners
  1. Der Partner muss Inhaber des angegebenen Social Video Kanals sein und berechtigt sein, über die angegebenen Werbeflächen frei zu verfügen und sie zu vermarkten.
  2. Der Partner hat eigenverantwortlich, vor der Nutzung des streamboost-Web-Plugins in seinem Social Video Kanal zu überprüfen und sicherzustellen, dass die von ihm angegebenen Filter-Einstellungen, zu den Inhalten von Werbebannern und Werbenachrichten, unter www.streamboost.de, egal nach welcher Rechtsordnung, Dritte in ihren Rechten nicht verletzen.
  3. Der Partner hat das streamboost-Web-Plugin unverzüglich zu deaktivieren und streamboost per E-Mail an zu informieren, wenn sein Kanal von Viewer-,View/Klickbots manipuliert wird.
  4. Der Partner hat die streamboost-OBS-Plugin unverzüglich zu deaktivieren und per E-Mail an   zu informieren, wenn er davon ausgeht, unzulässige Ad-Impressions zu erzeugen.
  5. Der Partner hat die streamboost-OBS-Plugin unverzüglich zu deaktivieren und streamboost per E-Mail an   zu informieren, wenn er davon ausgeht, dass die Interessen von streamboost durch seine Tätigkeit oder Nicht-Tätigkeit verletzt werden oder streamboost immaterieller oder materiellen Schaden durch seine Tätigkeit oder Nicht-Tätigkeit entsteht.
  6. Der Partner verpflichtet sich, in seinem bei der Anmeldung angegebenen Social Video Kanal, keine gewaltverherrlichenden, kriegsverherrlichenden, erotischen, pornografischen, volksverhetzenden, menschenverachtenden, vom deutschen Werberat beanstandeten oder sonstige rechtswidrige Inhalte zu verbreiten oder durch Hyperlinks auf Seiten solchen Inhalts verweisen.
  7. Der Partner hat die Werbeinhalte, aus deren Gestaltung und Inhalt sich nicht unmittelbar eine Wahrnehmung als solches ergibt, als Werbemittel zu kennzeichnen.
  8. Der Partner ist alleine für sämtliche Inhalte einschließlich verlinkter Inhalte auf seinem bei der Anmeldung angegebenen Social Video Kanals verantwortlich, insbesondere für Inhalte der Livestreams, veröffentlichten Videos und von Ihm getätigten Aussagen.
  9. Mit der Veröffentlichung der Werbebanner und der Werbenachrichten in seinen Social Video Kanals auf einer Social Video Plattform werden die Werbebanner und Werbenachrichten zum Inhalt des Social Video Kanals des Partners. Der Partner hat sicherzustellen, dass er dadurch keine Rechte Dritter verletzt, egal nach welcher Rechtsordnung, und nicht gegen die Nutzungsbedingungen der Social Video Plattform verstößt. Sollte der Partner auf Grund des Inhaltes seines Social Video Kanals die Rechte Dritter verletzen oder gegen Nutzungsbestimmungen der Social Video Plattform verstoßen, so hat er das selbst zu verschulden, zu verantworten und streamboost von allen Ansprüche freizustellen. Sollten Dritte gegen streamboost gleichwohl Ansprüche geltend machen, hat der Partner streamboost von allen Ansprüchen freizustellen und sämtlichen Schaden zu ersetzen.
  • 15 Rechteeinräumung​
  1. Mit der Annahme dieser Nutzungsbedingungen räumt der Partner streamboost alle Rechte zur Speicherung und Verarbeitung seiner Daten ein, die zur Vertragsdurchführung und Abwicklung der Werbekampagne oder des Affiliate-Programmes notwendig sind. Dabei handelt es sich um die bei der Anmeldung zur Teilnahme am streamboost-Partnerprogramm erfassten Daten und alle Daten, die streamboost mit Hilfe einer API über den Social Video Channel des Partners erfasst.
  2. Mit der Annahme dieser Nutzungsbedingungen räumt der Partner streamboost alle Rechte zur Weitergabe der über die API oder Cookies erfassten und gespeicherten Daten seines Social Video Channels an die Werbekunden von streamboost ein, die zur Vertragsdurchführung und Abwicklung der Werbekampagne oder des Affiliate-Programmes notwendig sind.
  • 16 Haftungsbegrenzung und Haftungsfreistellung von streamboost
  1. Schadensersatzansprüche gegen streamboost, deren Geschäftsführer, Gesellschafter und Angestellte sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vorliegt. Gleiches gilt, soweit der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und für solche Fälle typischen Schaden begrenzt.
  2. Der Partner stellt streamboost, deren Geschäftsführer, Gesellschafter und Angestellte von allen gegen streamboost geltend gemachten Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei, sofern diese aus einer Verletzung von Rechten Dritter, gesetzlicher Bestimmungen oder Pflichten aus diesen AGB resultieren.
  3. Die vorgenannten Pflichten des Partners gelten nicht, soweit dieser die betreffende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
  4. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie die Haftung für Personenschäden, bleiben von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
  • 17 Haftungsausschluss
  1. Die Nutzung von streamboost und dem angebotenen Service erfolgt auf Ihre eigene Gefahr. Wir stellen unsere Webseite und unseren Service ohne Mängelgewähr nach dem Prinzip „So wie er ist“ und „So wie er verfügbar ist“ bereit. Die Webseite und der Service werden ohne Gewährleistung irgendwelcher Art bereitgestellt.
  2. Die streamboost GmbH garantiert nicht, dass:

– der Service zu jeder Zeit und Ort ununterbrochen sowie sicher funktioniert und verfügbar ist,

– irgendwelche Fehler oder Mängel umgehend beseitigt werden,

– der Service frei von Computerviren oder anderen schädlichen Inhalten ist oder

– die Ergebnisse der Nutzung unsere Services Ihren Anforderungen entsprechen.

  • 18 Datenschutz
  1. Dem Partner ist es verboten, die ihm durch die Nutzung der streamboost-Plattform zur Kenntnis gelangten Daten und Informationen zu erheben, verarbeiten oder zu nutzen. Dies gilt nicht für die anonymisierte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung zur Optimierung und zum Controlling seiner Werbeflächen.
  • 19 Speicherung und Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
  1. Die jeweils gültigen Nutzungsbedingungen werden auf   bereitgestellt, sodass der Partner sie lesen, herunterladen und speichern kann.
  2. streamboost speichert die Nutzungsbedingungen nach Vertragsschluss mit den Partnern nicht.
  3. streamboost kann Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ändern, um neuen organisatorischen und prozessualen Anforderungen gerecht werden zu können und daraus resultierende Umgestaltungen der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien abzubilden und der aktuellen Rechtsentwicklung und Gesetzeslage anzupassen.
  4. Die geänderten Bedingungen werden als Hinweis zur Änderung der Nutzungsbedingungen auf der streamboost-Plattform veröffentlicht. Zur Nutzung aller Dienste von streamboost durch den Partner sind die geänderten Nutzungsbedingungen vom Partner anzunehmen. Widerspricht der Partner den geänderten Bedingungen, so ist streamboost als auch der Partner berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
  • 20 Gültigkeit, Schlussbestimmungen und anwendbares Recht
  1. Unwirksame Klauseln berühren die übrigen Bestimmungen nicht.
  2. Sollte einer der Vertragspunkte rechtlich unwirksam sein oder werden, so wird sie durch eine rechtswirksame Formulierung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinne, der rechtlich unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für eine Vertragslücke.
  3. Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen sind nur dann zulässig, wenn sie schriftlich vereinbart und ausdrücklich durch streamboost bestätigt werden. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.
  4. Sonstige Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht.
  5. Es gilt ausschließlich das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand ist soweit zulässig Darmstadt.

Muss ich eine Selbständigkeit anmelden?

Die folgenden Punkte sind nicht als juristische Texte anzusehen, die Grundlagen beruhen auf eigenen Recherchen und Nachfragen verschiedener Steuerberater. Wir bitten dem Leser, sich über diese Gesetzeslage eigenständig bei einer Fachperson zu informieren.

  1. Nicht unbedingt. Ob ihr für eure Einnahmen auf Twitch eine Selbstständigkeit anmelden müsst, hängt von zwei Faktoren ab: Erstens von der Höhe eurer Einnahmen und zweitens von ob ihr Affiliates über streamboost bewerbt. Gehen wir zunächst auf das Thema Affiliate ein: Solange ihr euch nicht im einem Affiliate-Programm von streamboost befindet (Also nicht an den Einnahmen durch Affiliate Verkäufe beteiligt werdet) müsst ihr in der Regel keine Selbstständigkeit anmelden, da das Streamen alleine als künstlerische und damit freiberufliche Tätigkeit gilt. Die Höhe der Einnahmen ist ein weiterer Faktor. Wenn ihr wie weiter oben beschrieben nur hobbymäßig streamt, ist eine Gewerbeanmeldung in der Regel nicht zwingend notwendig. Eine Anfrage beim Gewerbeamt kann euch hier Gewissheit bringen. Vergesst aber auch ohne Gewerbe nicht, eure Ein- und Ausgaben bei der Steuererklärung anzugeben, denn eine Verschleierung wäre in diesem Fall Steuerhinterziehung.

Benötigt man als Streamer eine Rundfunklizenz?

  1. Das kommt ganz darauf an. Sicherlich habt ihr aus den Medien mitbekommen, dass die Kanäle von PietSmiet und Gronkh von der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten als Rundfunk eingestuft wurden und somit eine entsprechende Lizenz erwerben sollten. Diese kostet immerhin zwischen 1.000 und 10.000 Euro. Die Reaktion darauf war, dass PietSmiet ihre Aktivitäten jetzt wieder auf Youtube konzentrieren und Gronkh sich mit seinem Anwalt gegen das veraltete Gesetz wehrt. Das letzte Urteil ist hier noch nicht gesprochen und so kann nicht gesagt werden, wie sich die Gesetzeslage hier in den nächsten Jahren entwickeln wird. Fest steht allerdings, dass die meisten Streamer weiter ohne Bedenken ihrem Tagwerk nachgehen können. Die bisher betroffenen Fälle gehören zur absoluten Elite unter den Streamern, an deren Reichweite die meisten Kanäle so schnell nicht heranreichen werden.

Fazit

Fassen wir die genannten Punkte also noch einmal zusammen: Ob ihr eure Gewinne versteuern müsst, entscheidet das Finanzamt. Zu einer Erwähnung in eurer Steuererklärung seid ihr in jedem Fall verpflichtet. Und solltet ihr in die Situation geraten, regelmäßig Gewinne aus eurer Tätigkeit als Streamer zu erwirtschaften, solltet ihr euch beim Gewerbeamt eurer Stadt informieren, ob die Anmeldung eines Gewerbes notwendig ist.

Die Beantragung einer Rundfunklizenz ist bis auf weiteres nicht notwendig, solltet ihr jedoch in die Sphären von Gronkh & co. aufsteigen, wird sich die ZAK von selbst bei euch melden. Die meisten Streamer betrifft das allerdings ohnehin nicht.

Eine gewerbliche Tätigkeit ergibt sich neben der Gewinnabsicht laut §15 Abs. 2 EStG außerdem daraus, dass man selbständig ist und für die eigenen Entscheidungen verantwortlich ist, dass das Gewerbe nachhaltig und langfristig ausgerichtet ist und man mit anderen Unternehmen, Waren und Leistungen handelt.

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